Vorsorgepaket
Die rechtliche Vorsorge in Bezug auf die eigenen Angelegenheiten, das Vermögen sowie die Gesundheit ist unerlässlich und das in jedem Lebensalter. Die Erstellung eines privaten Vorsorgepakets mit den wichtigsten Vollmachten und Verfügungen ist nicht nur für Sie als Verfasser/in hilfreich, sondern bringt auch für Ihre Angehörigen eine große Erleichterung.
Bei Handlungsunfähigkeit, d.h. wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln und rechtswirksame Entscheidungen zu treffen, oder für den Fall Ihres Todes können Sie für Ihre Hinterbliebenen entsprechend vorsorgen.
Viele Faktoren führen zu einer steigenden Lebensdauer – unabhängig davon, ob die Menschen noch aktiv am Leben teilhaben oder nicht. Aber auch junge Menschen können durch Unfall oder schwere Krankheit zeitweise bewusstlos sein, in ein Koma fallen oder dauerhaft pflegebedürftig werden.
Nicht selten sind unvorhergesehene Schicksalsschläge für die Angehörigen eine enorme Mehrfach-Belastung. Nicht nur muss ihr eigenes Leben „irgendwie weitergehen“, auch sind Entscheidungen zu Themen zu treffen, über die sie sich bislang keinerlei Gedanken machen mussten.
Mit der richtigen und insbesondere rechtssicheren Dokumentation können Sie selbst im Voraus festlegen, wer Ihre eigenen Angelegenheiten wie regeln soll, wenn Sie selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Nicht nur Sie selbst können beruhigt darauf vertrauen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Maßnahmen in Ihrem Sinne entschieden werden. Auch den dann zur Entscheidung berufenen Personen, seien es Ärzte und/oder Ihre nächsten Angehörigen, fällt die Entscheidungsfindung einfacher, da Sie diese vorgegeben haben. So nehmen Sie den Handelnden nicht nur mögliche Sorgen und Gewissensbisse, auch schützen Sie sie vor etwaigen rechtlichen Schwierigkeiten.
Mittels einer Vorsorgevollmacht, die ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht, stellen Sie sicher, dass im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit notwendige Entscheidungen getroffen werden können. So können Sie z.B. bestimmen, dass finanzielle und alltägliche Aufgaben von einer Ihnen vertrauten Person, die Sie konkret benennen, übernommen werden.
Die Patientenverfügung ermöglich es Ihnen u.a. festzulegen, wie zukünftig notwendige Behandlungen ausgeführt werden sollen, wenn Sie hierzu selbst dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, weil sie sich in einer aussichtslosen Krankheitssituation befinden.
Als zusätzliche Absicherung ist zudem die Betreuungsverfügung empfehlenswert, damit für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können, das Betreuungsgericht kein Betreuungsverfahren einleitet in dessen Folge ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, der dann für Sie entscheidet, sondern die in der Verfügung genannte Person.
Als Eltern minderjähriger Kinder empfiehlt sich zudem eine Sorgerechtsverfügung, die bei gleichzeitigem Versterben regelt, wer im Todesfall an die Stelle der Eltern tritt. Nahe Verwandte oder Taufpaten werden hier durch das Gericht nicht automatisch berücksichtigt.
Es zahlt sich aus, diese sehr persönlichen Dinge in sorgenfreien Zeiten zu regeln. Da rechtssichere Formulierungen beim Abfassen der vorgenannten Dokumente unerlässlich sind, ist die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Rechtsanwältin wie mir sehr hilfreich.
Zudem empfiehlt sich die Anlage eines Vorsorgeordners, der alle wichtigen Daten, Dokumente und Ansprechpersonen enthält und bei dessen Anlage ich Sie ebenfalls gerne unterstütze.