Unternehmensvorsorge
und -nachfolgeplanung
Wenn Sie ein Unternehmen führen, haben Sie für dieses doppelt Vorsorge zu treffen: Neben einer klassischen Nachfolgeplanung ist auch die Notfallvorsorge zwingender Bestandteil Ihrer strategischen Unternehmensplanung. Denn die Nachfolge kann sich neben einem geplanten Übergang auch plötzlich, sei es ungeplant oder unerwartet, einstellen.
Bereits die geplante Unternehmensnachfolge mittels derer Ihre Unternehmung an eine/n Nachfolger/in übergeben werden soll, stellt einen oft unterschätzten und langwierigen Prozess dar. Ihre persönlichen Vorstellungen stehen hier im Vordergrund, so dass von Errichtung einer Familiengesellschaft oder Familienstiftung, der Anteilsübertragung auf die* eigenen Kinder auch ein Verkauf an externe Dritte in Betracht kommen kann. Es kann auch vorkommen, dass zunächst eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung erforderlich ist. Entsprechend der vielfältigen Möglichkeiten nicht nur im „Wie“ der Nachfolge, sondern auch im Detail der einzelnen individuellen Regelungen im Rahmen der konkreten Umsetzung, ist hierfür entsprechend Zeit einzuplanen.
Neben der geplanten Nachfolge können auch - durch Streitigkeiten, Scheidung, Krankheit, Unfall oder Tod - Umstände eintreten, die zu einer ungeplanten oder unerwarteten Unternehmensnachfolge führen. Diesen Fällen entgegenzuwirken, ist für Sie als Unternehmer*in unerlässlich, da eine fehlende oder auch lückenhafte Unternehmensvorsorge Folgen haben kann, die leicht vermeidbar gewesen wären. So droht das Unternehmen führerlos zu werden, in dessen Folge Arbeitsplätze gefährdet sein können. Es kann zu Streitigkeiten innerhalb der Familie über die zukünftige Ausrichtung oder die Erbaufteilung kommen. Auch eine Vermögensgefährdung oder gar -vernichtung durch Ansprüche von Nachfolgern oder in Form von Steueransprüchen im Rahmen eines erforderlichen Notverkaufs ist in solchen Situationen nicht unwahrscheinlich.
Beteiligte, die sich aufgrund eines einschneidenden Ereignisses wie dem Unfall, einer Krankheit oder gar dem Tod des*der Unternehmensinhabers*in in einer Ausnahmesituation befinden, müssen plötzlich gewichtige Entscheidungen treffen, deren Folgen sie häufig gar nicht überblicken können, zudem fehlen häufig entsprechende Vollmachten. Das Unternehmen läuft in solchen Fällen Gefahr, führerlos zu werden.
Ihr Ziel als Unternehmer*in muss es sein, die Unternehmensnachfolge erfolgreich zu gestalten, damit sowohl Ihr Lebenswerk als auch Ihre Altersvorsorge bzw. die Ihrer nächsten Angehörigen in der Zukunft gesichert ist. Es gibt zahlreiche Gründe, die Unternehmensnachfolge rechtzeitig anzugehen und durch einen geplanten Übergang an die nächste Generation auch unerwarteten Situationen vorzubeugen. Dabei gibt es keine starren Regeln oder Vorgaben.
Meine Fachkenntnisse sowie meine Erfahrung ermöglichen eine umfassende Beratung in gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten - die optimale Voraussetzung also, um Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen zu entsprechen.
Von der Erstellung eines individuellen Konzeptes bis zu dessen vertraglicher Umsetzung arbeiten wir eng zusammen. Idealerweise unterstützt uns Ihr*e Steuerberater*in, der*die bestens mit ihrem Lebenswerk vertraut ist.