Mein Honorar richtet sich je nach Art der Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Abweichend von den gesetzlichen Gebührenordnungen können individuelle Honorarvereinbarungen zu einem angemessenen Verrechnungssatz getroffen werden, etwa in Form eines Zeithonorars oder eines Pauschalhonorars.
Steuererklärungen werden auf Grundlage der sog. Gegenstandswerte, d.h. Ihrer jeweiligen Einnahmen und Ausgaben, abgerechnet. Zudem finden Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit Berücksichtigung. Die Höhe einer möglichen Steuererstattung oder -nachzahlung ist für die Höhe meiner Vergütung nicht maßgeblich.
Zur Gewährleistung größtmöglicher Kostentransparenz erhalten Sie vor Mandatserteilung eine Kostenschätzung. Im Verlauf meiner Tätigkeit kann es jedoch aufgrund unvorhersehbarer Faktoren zu Abweichungen nach oben oder nach unten kommen.